Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Natascha Trakies Photographie, Freising

  • 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Natascha Trakies Photographie, Holzgartenstraße 9, 85354 Freising (nachfolgend: Fotografin) und den natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunde/Auftraggeber).

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

  • 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird in Rechnung gestellt.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über.

(5) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung der Fotografin zum Schadensersatz.

(6) Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen der Fotografin, sofern sie nicht vertraglich festgesetzt wird. Die Auswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

(7) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Hat die Fotografin dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

(8) Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

(9) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Fotografin das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Sie darf die Bilddateien für ihre Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben und -produkte verwenden.

(10) Der Kunde spricht die Fotografin von Rechten Dritter vollumfänglich frei.

(11) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

  • 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

(2) Bei Privatkunden ist das Aufnahmehonorar des Fotoshootings am Shootingtag in bar zu entrichten. Der Restbetrag für die Bilder kann auch bei Abholung oder per Überweisung gezahlt werden, allerdings vor Erhalt der Bilder. Bei Hochzeiten sind Teilbeträge bei Buchung (25%), bis zur Hochzeit (50%) und nach Auftragsabwicklung (25%) per Überweisung zu entrichten. Firmenkunden haben fällige Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.

(4) Bei Hochzeitsreportagen und anderen mehrstündigen Festbegleitungen hat der Auftraggeber der Fotografin eine Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

  • 4 Nichtteilnahme / Umbuchung / Rücktritt durch Kunden

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag vorab oder tritt der Kunde das Fotoshooting nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt an, kann die Fotografin angemessenen Ersatz in Form der Shootinggebühr für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung der Bearbeitungsgebühr werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Terminvergabe berücksichtigt.

(2) Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen dass im konkreten Fall kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschalierte Shootinggebühr eingetreten ist.

(3) Ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung steht dem Kunden nur bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin oder in Fällen von Krankheit und höherer Gewalt zu. Darüber hinausgehende weitere kostenlose Umbuchungen können nur einvernehmlich zwischen der Fotografin und dem Kunden vereinbart werden.

  • 5 Absage von Leistungen durch Natascha Trakies Photographie

(1) Natascha Trakies Photographie behält sich vor, auch bereits gebuchte, Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere Krankheit der Fotografin sein.

(2) Bei Hochzeiten oder anderen Festlichkeiten bemüht sich Natascha Trakies Photographie um einen Ersatzfotografen.

(3) Im Falle der Absage sind dem Auftraggeber alle bereits geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Bei Verlegung des Shootings steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.

  • 6 Haftung/ Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.

(5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

  • 7 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  • 8 Widerrufsrecht

(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Natascha Trakies Photographie

Holzgartenstraße 9

85354 Freising

E-Mail-Adresse:
info@nataschatrakies.de

(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistung erbracht wird. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat die Fotografin einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust des Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt er seine Kenntnis von dem Verlust des Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Auftraggebers angefertigt werden und die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • 9 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 08. Juni 2022